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    Winterdienst beauftragen?

    Nicht immer problemlos möglich!

    Haben auch Sie den Winterdienst auf Ihre Mieter übertragen? Leider gibt es dabei eine

    Schwierigkeit: Kommt der Mieter dem nicht nach und passiert dann etwas, haften trotzdem Sie als

    Vermieter. Da liegt der Gedanke nahe, das Ganze doch lieber an einen professionellen Dienst

    auszulagern. Doch haben sich Ihre Mieter die letzten Jahre gekümmert, ist das nicht einfach ohne

    Begründung möglich. Manchmal nicht einmal, wenn die Möglichkeit im Mietvertrag festgehalten

    wurde, wie ein Vermieter aus Dortmund erfahren musste. Dort hatte es keine Beanstandungen am

    Winterdienst durch die Mieter gegeben, künftig sollte aber eine Firma dies erledigen. Die Mieter

    wollten diese grundsätzlich umlegbaren Kosten aber nicht zahlen. Das Amtsgericht Dortmund hab

    dem Mieter recht (Urteil vom 19. September 2011, Az. 414 C 5891/11). Schließlich habe der Mieter

    den Winterdienst bisher immer anstandslos erledigt.