Winterdienst beauftragen?
Nicht immer problemlos möglich!
Haben auch Sie den Winterdienst auf Ihre Mieter übertragen? Leider gibt es dabei eine
Schwierigkeit: Kommt der Mieter dem nicht nach und passiert dann etwas, haften trotzdem Sie als
Vermieter. Da liegt der Gedanke nahe, das Ganze doch lieber an einen professionellen Dienst
auszulagern. Doch haben sich Ihre Mieter die letzten Jahre gekümmert, ist das nicht einfach ohne
Begründung möglich. Manchmal nicht einmal, wenn die Möglichkeit im Mietvertrag festgehalten
wurde, wie ein Vermieter aus Dortmund erfahren musste. Dort hatte es keine Beanstandungen am
Winterdienst durch die Mieter gegeben, künftig sollte aber eine Firma dies erledigen. Die Mieter
wollten diese grundsätzlich umlegbaren Kosten aber nicht zahlen. Das Amtsgericht Dortmund hab
dem Mieter recht (Urteil vom 19. September 2011, Az. 414 C 5891/11). Schließlich habe der Mieter
den Winterdienst bisher immer anstandslos erledigt.